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Geräte-Mietservice
Weitere Vorteile:
Nach beendeter Arbeit geben Sie das Gerät einfach zurück und erhalten eine Rechnung über die entstandenen Mietkosten.
Diese Beträge sind steuerlich in voller Höhe absetzbar.
Wenn Sie feststellen, dass Sie ein bestimmtes Gerät öfter oder ständig im Betrieb benötigen, werden bei käuflicher Übernahme die bis dahin dafür gezahlten Mietbeträge anteilig angerechnet.
Wir beraten Sie gerne.